Die richtige Entscheidung treffen
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Nützliche Information für Tontechniker. ISO/CEI/AENOR Normen für Dolmetschkabinen und –Anlagen.
ISO 2603-Norm:
Kongresszentren und –säle mit festeingebauten Kabinen.
ISO 4043-Norm:
mobile Kabinen (UNE 1-094 von AENOR).
CEI 60914-Norm:
Strom- und Tonvorschriften für Dolmetschanlagen.
Simultandolmetschanlagen:
KABINEN
  • Schalldicht und fern jeder Lärmquelle.
  • Geräuschlose Belüftung.
  • Maximale Sicht des Bildschirmes, der Redner und des Saales (maximale Entfernung 30m).
  • Ausreichend grosse Arbeitsfläche (etwa 50 cm Tiefe).
  • Individuelle Tischlampe für jeden Dolmetscher.
  • Ergonomischer Stuhl in passender Höhe.
  • Abmessungen:
Auf dieser Tabelle werden die Maße der Simultandolmetscherkabinen dargestellt.
 Feste Kabinen (ISO 2603)Mobile Kabinen (4043)
Breite 2,50m 1,60m (maximal 2 Dolmetscher)
2,40m (2-3 Dolmetscher)
3,20m (3-4 Dolmetscher)
Tiefe 2,40m Mobile Kabinen (4043)
Höhe 2,30m Mobile Kabinen (4043)
MATERIAL
  • Individuelle Konsole mit Steuerschaltung und Mikrophon für jeden Dolmetscher.
  • Leichte Kopfhörer für jeden Dolmetscher.
TON
  • Ausreichende Lautstärke: etwa 30% Potenzreserve einplanen (unbedingt vor Beginn jeder Sitzung den Ton testen).
  • Den Ton ständig überwachen, besonders zu Beginn der Sitzung und wenn die Redner wechseln.
  • Überprüfen, dass nur ein Mikrophon offen ist, ausser bei kurzen Wortwechseln.
  • Tonsättigung und Larseneffekt vermeiden.
  • Die Saalbeschallung minimal halten, damit die Teilnehmer der Verdolmetschung ohne Interferenzen folgen können.
  • Zur Verdolmetschung von Video- und Filmtonbändern muss der Ton direkt in die Kopfhörer der Dolmetscher eingespeist werden.
  • Die Bezugsnorm für den Ton ist : CEI 60914.
Information zur Verfügung gestellt von den Dolmetschern der ESPaiic – Spanischen Region des AIIC (Internationaler Berufsverband der Konferenzdolmetscher) Copyright ESPaiic, 2001

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